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Unterkunft für Mitarbeiter: Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber müssen eine Unterkunft stellen, wenn die Arbeitsstättenverordnung es verlangt. Die ASR A4.4 nennt dafür mindestens 8 m² Nutzfläche je Bewohner.

oder per E-Mail: info@monteurzimmerdortmund.de

Ein Arbeitgeber muss eine Unterkunft bereitstellen, wenn Sicherheit, Gesundheitsschutz oder die menschengerechte Gestaltung der Arbeit es erfordern. Das steht in Anhang Nummer 4.4 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung. Gründe sind vor allem eine abgelegene Arbeitsstätte, die Art der Tätigkeit oder die Zahl der Beschäftigten. Eine Pflicht für jeden auswärtigen Einsatz folgt daraus nicht. Wo eine Unterkunft nötig wird, nennt die Technische Regel ASR A4.4 mindestens 8 Quadratmeter Nutzfläche je Bewohner, davon mindestens 6 Quadratmeter Schlafbereich. Dieser Text ordnet die Vorschriften und ist keine Rechtsberatung.

Der Fall, in dem keine Wahl bleibt

Zwingend wird die Unterkunft bei Anwerbung oder Entsendung für eine befristete Arbeitsleistung. Wurde den Beschäftigten dabei eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften in Aussicht gestellt und ist zu erwarten, dass sie die Arbeit sonst nicht angenommen hätten, greift Anhang Nummer 4.4 Absatz 1 Satz 3 ArbStättV. Kann der Arbeitgeber auf dem Betriebsgelände nichts stellen, muss er außerhalb für eine angemessene Unterbringung sorgen.

Das Gesetz stellt auf das In-Aussicht-Stellen ab, nicht auf eine ausdrückliche Zusage. Stellt ein Dritter die Unterkunft auf Veranlassung des Arbeitgebers, bleibt dieser für die Angemessenheit verantwortlich. Genau das ist der Fall, wenn eine Firma Zimmer bei einem Vermieter bucht. Den Wortlaut können Sie bei gesetze-im-internet.de nachlesen.

Ab vier Personen wird es eine Gemeinschaftsunterkunft

Gemeinschaftsunterkünfte sind nach § 2 Absatz 8 ArbStättV Unterkünfte innerhalb oder außerhalb des Betriebsgeländes, die der Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung ein Dritter stellt, entgeltlich oder unentgeltlich. Hinzu kommt ein zweites Merkmal: Mehrere Beschäftigte und insgesamt mindestens vier Personen nutzen sie gemeinsam. Für Unterkünfte außerhalb des Betriebs- oder Baustellengeländes gelten nach § 1 Absatz 3 ArbStättV nur § 3, § 3a und der Anhang Nummer 4.4.

Diese Regeln stammen aus dem Arbeitsschutzkontrollgesetz vom 22. Dezember 2020, dessen Artikel 4 am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Ob eine einzelne möblierte Wohnung eine Gemeinschaftsunterkunft ist, hängt von der tatsächlichen gemeinsamen Nutzung ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Acht Quadratmeter je Bewohner, sechs davon zum Schlafen

Die Flächen stehen nicht in der Verordnung, sondern in der Technischen Regel ASR A4.4 unter Nummer 5.2. Sie hat Vermutungswirkung: Wer sie einhält, kann davon ausgehen, dass die Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Andere Lösungen müssen mindestens dieselbe Sicherheit und denselben Gesundheitsschutz erreichen.

Belegung je Schlafbereich Nutzfläche je Bewohner davon Schlafbereich
bis 6 Bewohner mindestens 8,00 m² mindestens 6,00 m²
mehr als 6 bis 8 Bewohner mindestens 8,75 m² mindestens 6,75 m²

Die Nutzfläche zählt anteilig den Wohnbereich und die Sanitärräume mit. Wer nur mit den 6 Quadratmetern des Schlafbereichs rechnet, rechnet zu knapp. Für drei Bewohner in einem Schlafbereich ergeben sich rechnerisch mindestens 18 Quadratmeter Schlafbereich und insgesamt mindestens 24 Quadratmeter Nutzfläche. Den aktuellen Stand der Regel veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Daneben gilt in Nordrhein-Westfalen § 10 des Wohnraumstärkungsgesetzes: Wohnungen dürfen nur überlassen werden, wenn je Person mindestens 10 Quadratmeter Wohnfläche vorhanden sind. Für einzelne Wohnräume mit Nebenräumen zur Mitbenutzung sind es mindestens 8 Quadratmeter je Person.

Bett, Schrank, Tisch: was im Schlafbereich stehen muss

In Gebäuden dürfen höchstens acht Betten je Raum stehen, in Raumzellen wie Containern höchstens vier. Etagenbetten dürfen höchstens zweistöckig sein. Jeder Bewohner braucht ein eigenes Bett mit Matratze und Kopfkissen, mindestens eine Sitzgelegenheit, eine angemessene Tischfläche und einen verschließbaren Schrank. Türen zu Schlafbereichen müssen sich von innen verschließen lassen.

Für den Bau gelten weitere Werte: Unterkünfte müssen während der Nutzung auf mindestens 21 Grad Celsius beheizbar sein, ausreichend Tageslicht haben und frei belüftet werden können. Die lichte Raumhöhe beträgt mindestens 2,50 Meter, sofern das Landesbaurecht nichts anderes zulässt. Feuerwehr und Rettungsdienst müssen die Unterkunft leicht erreichen können.

Aufenthaltsraum, Waschmaschine und Kochgelegenheit

Sind mehr als vier Bewohner länger als eine Woche gemeinsam untergebracht, soll ein Aufenthaltsraum oder Wohnbereich vorhanden sein. Dazu gehören ein angemessener Tisch, eine Sitzgelegenheit je Bewohner und mindestens ein Quadratmeter freie Bewegungsfläche je Beschäftigtem.

Bei einer Unterbringung über eine Woche ist eine Möglichkeit zum Waschen, Trocknen und Bügeln vorzusehen, sofern es keine Alternative wie einen Wäscheservice gibt. Gibt es keine andere Verpflegung, etwa eine Kantine, braucht es einen Raum mit Trinkwasserzapfstelle, mit Gelegenheiten zum Zubereiten, Aufbewahren, Kühlen und Spülen sowie verschließbaren Fächern für jeden Beschäftigten. Wie das in möblierten Wohnungen aussieht, zeigt die Seite zur Mitarbeiterunterkunft in Dortmund.

Sicherheit, Sanitär und Krankenraum

Unterkünfte brauchen eine Möglichkeit, Polizei, Feuerwehr oder Notarzt schnellstmöglich zu alarmieren, außerdem Feuerlöscheinrichtungen, soweit nötig Brandmelder, Erste-Hilfe-Material und genügend Steckdosen. Die Zahl der Sanitäreinrichtungen richtet sich nach der Belegung gemäß ASR A4.1. Feste Werte für Toiletten oder Duschen je Bewohner nennt die ASR A4.4 selbst nicht. Ab mehr als 50 Beschäftigten ist ein gekennzeichneter Raum für Erkrankte mit mindestens zwei Betten vorgeschrieben.

Was der Arbeitgeber organisieren muss

Die ASR A4.4 verlangt unter Nummer 4 mehr als Ausstattung. Der Arbeitgeber stellt Benutzungsregeln auf, etwa zu Reinigung und Verhalten im Brandfall. Brandschutzordnung und Alarmplan hängen gut sichtbar aus. Die Bewohner müssen diese Regeln verstehen können, sie werden unterwiesen, und die Unterweisung wird dokumentiert. Bei internationalen Kolonnen ist das ein Argument für Hausregeln in mehreren Sprachen.

Männer und Frauen müssen getrennt untergebracht werden können. Bei Schichtbetrieb sind getrennte Schlafbereiche je Schicht nötig, damit die Ruhezeit nicht durch die nächste Schicht zerschnitten wird. Für Baustellen nennt die Regel Beispiele, wann eine Unterkunft erforderlich ist: etwa dann, wenn die tägliche Heimfahrt unzumutbar lange dauert oder keine ausreichende Ruhezeit bliebe.

Die Dokumentationspflicht und ihre Frist

Anhang Nummer 4.4 Absatz 4 ArbStättV verlangt eine Dokumentation der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften. Festzuhalten sind die Adressen, die Unterbringungskapazitäten und die Zuordnung: welcher Beschäftigte wohnt in welcher Unterkunft und für welchen Zeitraum. Die Unterlagen müssen ab Beginn der Bereitstellung am Ort der Leistungserbringung verfügbar sein und nach dem Ende vier Wochen aufbewahrt werden.

Ein Vermieter kann dabei zuarbeiten, indem er Adresse, Zimmerart und Belegungszeitraum je Person schriftlich nennt. Die Pflicht selbst bleibt beim Arbeitgeber. Für Personaldienstleister mit wechselnden Kolonnen lohnt der Blick auf die Seite zur Unterkunft für Zeitarbeiter, weil dort jede Belegungsänderung neu erfasst werden muss.

Was Verstöße kosten

Wer als Arbeitgeber in den Fällen der Anwerbung oder Entsendung keine oder keine rechtzeitige Unterkunft stellt, handelt ordnungswidrig. Dasselbe gilt für eine fehlende, falsche, unvollständige oder verspätete Dokumentation. Der Rahmen liegt nach § 9 Absatz 1 ArbStättV in Verbindung mit § 25 des Arbeitsschutzgesetzes bei bis zu 5.000 Euro. Wer einer vollziehbaren Anordnung der Arbeitsschutzbehörde zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 Euro.

Für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland gelten die deutschen Unterkunftsvorschriften zwingend, wenn sie entsandten Beschäftigten eine Unterkunft unmittelbar oder mittelbar stellen. Das regelt § 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Es gilt auch dann, wenn die Beschäftigten einem Entleiher in Deutschland überlassen werden.

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Wir vermieten möblierte Zimmer und Wohnungen und liefern Firmen die Angaben für ihre Unterlagen. Welche Wohnung wie belegt wird, halten wir im Angebot fest. Steuerliche Fragen zur Abrechnung behandelt der Text zu den Übernachtungskosten von Monteuren.

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Häufige Fragen

Muss ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Unterkunft stellen?

Nicht immer. Nach Anhang Nummer 4.4 Absatz 1 der Arbeitsstättenverordnung besteht die Pflicht, wenn Sicherheit, Gesundheitsschutz oder die menschengerechte Gestaltung der Arbeit es erfordern. Genannt werden dort vor allem abgelegene Arbeitsstätten, die Art der Tätigkeit und die Zahl der Beschäftigten.

Wann ist eine Unterkunft zwingend vorgeschrieben?

Bei Anwerbung oder Entsendung für eine befristete Arbeitsleistung. Wurde den Beschäftigten dabei eine Unterbringung in Aussicht gestellt und ist zu erwarten, dass sie die Arbeit sonst nicht angenommen hätten, ist die Unterkunft erforderlich. Das steht in Anhang Nummer 4.4 Absatz 1 Satz 3 ArbStättV.

Was ist eine Gemeinschaftsunterkunft im Sinne der Verordnung?

Eine Unterkunft, die der Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung ein Dritter stellt und die von mehreren Beschäftigten und insgesamt mindestens vier Personen gemeinsam genutzt wird. Die Begriffsbestimmung steht in § 2 Absatz 8 ArbStättV. Ob eine einzelne Wohnung darunterfällt, hängt von der tatsächlichen gemeinsamen Nutzung ab.

Wie viel Fläche braucht ein Bewohner?

Die ASR A4.4 nennt mindestens 8 Quadratmeter Nutzfläche je Bewohner, anteilig einschließlich Wohnbereich und Sanitärräumen. Bei bis zu sechs Bewohnern je Schlafbereich müssen davon mindestens 6 Quadratmeter auf den Schlafbereich entfallen. Bei mehr als sechs bis acht Bewohnern sind es 8,75 beziehungsweise 6,75 Quadratmeter.

Ist die ASR A4.4 ein Gesetz?

Nein. Sie ist eine Technische Regel mit Vermutungswirkung: Wer sie einhält, kann davon ausgehen, dass die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sind. Andere Lösungen sind zulässig, wenn sie dieselbe Sicherheit und denselben Gesundheitsschutz erreichen. Die Ausgabe stammt von Juni 2010 und wurde zuletzt 2024 geändert.

Wie viele Betten dürfen in einem Raum stehen?

In Gebäuden höchstens acht Betten je Raum, in Raumzellen wie Containern höchstens vier. Etagenbetten dürfen höchstens zweistöckig sein. Jeder Bewohner braucht ein eigenes Bett mit Matratze und Kopfkissen, eine Sitzgelegenheit, eine angemessene Tischfläche und einen verschließbaren Schrank.

Was muss der Arbeitgeber dokumentieren?

Bei Gemeinschaftsunterkünften die Adressen, die Unterbringungskapazitäten sowie die Angabe, welcher Beschäftigte in welcher Unterkunft und für welchen Zeitraum wohnt. Die Unterlagen müssen ab Beginn der Bereitstellung am Ort der Leistungserbringung verfügbar sein. Nach dem Ende der Unterbringung sind sie vier Wochen aufzubewahren.

Welche Bußgelder drohen?

Wer in den Fällen der Anwerbung oder Entsendung keine oder keine rechtzeitige Unterkunft stellt oder die Unterbringung nicht richtig dokumentiert, riskiert bis zu 5.000 Euro. Wer einer vollziehbaren Anordnung der Arbeitsschutzbehörde zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 Euro.

Darf der Arbeitgeber ein Hotel oder eine Pension buchen?

Ja. Die ASR A4.4 nennt in Nummer 4 ausdrücklich örtliche Unterbringungsmöglichkeiten wie Hotels oder Pensionen als zulässige Lösung. Welche Form passt, hängt von Dauer, Belegung und Lage des Einsatzes ab.

Kann der Vermieter die Pflichten übernehmen?

Nein. Stellt ein Dritter die Gemeinschaftsunterkunft auf Veranlassung des Arbeitgebers, bleibt der Arbeitgeber für die Angemessenheit verantwortlich. Ein Vermieter kann aber die Angaben liefern, die in die Dokumentation gehören: Adresse, Kapazität und Belegungszeitraum.

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