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Monteurzimmer Dortmund — zur Startseite Monteurzimmer Dortmund Zimmer & Wohnungen für Monteure AB 7 NÄCHTEN Einzel-, Doppel- und Mehrbettzimmer
Flur mit Kühlschrank und Blick in zwei Zimmer am Rheinlanddamm 6
Zimmer & Wohnungen für Monteure

Was ist eine Monteurwohnung?

Eine Monteurwohnung ist eine komplett möblierte Wohnung, die an Berufstätige auf Montage vermietet wird. Meist ab sieben Nächten, mit Küche und Bad.

oder per E-Mail: info@monteurzimmerdortmund.de

Eine möblierte Wohnung für Berufstätige auf Montage

Eine Monteurwohnung ist eine komplett möblierte Wohnung, die tage- oder wochenweise an Menschen vermietet wird, die auswärts arbeiten. Küche, Bad und Schlafräume gehören zur angemieteten Einheit, sodass ein Team unter sich wohnt, selbst kocht und Arbeitskleidung im Haus waschen kann. Üblich sind Mindestaufenthalte von einer Woche und eine Abrechnung je Zimmer und Nacht.

Damit liegt sie zwischen zwei bekannteren Formen: dem Hotelzimmer, das je Nacht abgerechnet wird und Service im Haus bietet, und der normalen Mietwohnung mit unbefristetem Vertrag und eigenen Möbeln.

Monteurzimmer, Monteurwohnung, Wohnen auf Zeit

Die Begriffe werden am Markt uneinheitlich benutzt. In der Praxis lassen sie sich an zwei Fragen unterscheiden: Gehört die Küche zur eigenen Einheit, und wie lange bleibt jemand?

Form Passt, wenn … Küche und Bad Übliche Abrechnung
Monteurzimmer ein bis drei Leute kurz vor Ort sind oft mit anderen geteilt je Zimmer und Nacht
Monteurwohnung ein Team ein bis mehrere Wochen bleibt gehören zur Wohnung je Zimmer und Nacht, Reinigung je Wohnung
Wohnen auf Zeit eine Person Wochen bis Monate bleibt gehören zur Wohnung je Nacht oder je Monat
Ferienwohnung ein Aufenthalt in die Urlaubssaison fällt gehören zur Wohnung je Nacht, oft mit Wochenpreis
Hotel oder Pension jemand nur ein bis zwei Nächte bleibt Bad im Zimmer, Verpflegung im Haus je Nacht und Person

Für die Lohnsteuer gibt es eine schärfere Trennung. Nach R 8.1 Absatz 6 der Lohnsteuer-Richtlinien ist eine Wohnung eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in der ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Vorhanden sein müssen Wasserversorgung und -entsorgung, mindestens eine küchenähnliche Kochgelegenheit und eine Toilette. Ein Wohnraum, bei dem Bad, Toilette und Küche mitbenutzt werden, ist danach eine Unterkunft. Die Unterscheidung zählt, wenn ein Arbeitgeber die Räume als Sachbezug stellt.

Was in einer Monteurwohnung typischerweise steht

Die Ausstattung ist bei seriösen Anbietern ähnlich, aber nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Üblich sind:

  • Küche mit Kochfeld, Kühlschrank, Mikrowelle, Wasserkocher, Geschirr und Kochutensilien.
  • Waschmaschine, weil Arbeitskleidung nach wenigen Tagen in die Wäsche muss.
  • Getrennte Einzelbetten statt Doppelbetten, dazu Schränke und ein Arbeitstisch.
  • Eigenes Bad mit Dusche und WLAN in der ganzen Wohnung.
  • Bettwäsche, während Handtücher meist mitzubringen sind.

Fragen Sie vor der Buchung nach dem Punkt, der für Ihre Leute zählt. Wer im Schichtbetrieb arbeitet, braucht Verdunkelung und getrennte Schlafbereiche; wer Werkzeug dabei hat, braucht einen Stellplatz.

Wie viel Platz je Person vorhanden sein muss

Zwei Regelwerke greifen ineinander. In Nordrhein-Westfalen verlangt § 10 WohnStG NRW für Wohnungen mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche je Person. Für einzelne Wohnräume reichen acht Quadratmeter je Person, wenn Nebenräume zur Mitbenutzung bereitstehen.

Stellt ein Arbeitgeber die Unterkunft, kommt die Technische Regel ASR A4.4 ins Spiel. Sie ist kein Gesetz, sondern eine Regel mit Vermutungswirkung: Wer sie einhält, darf davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen. Sie nennt mindestens acht Quadratmeter Nutzfläche je Bewohner, davon mindestens sechs Quadratmeter im Schlafbereich, solange höchstens sechs Bewohner einen Schlafbereich teilen. Der Wortlaut der Verordnung steht beim Bundesministerium der Justiz.

Der Begriff Gemeinschaftsunterkunft ist dabei enger, als viele annehmen. § 2 Absatz 8 der Arbeitsstättenverordnung meint damit Unterkünfte, die der Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung ein Dritter stellt und die von mehreren Beschäftigten und insgesamt mindestens vier Personen gemeinsam genutzt werden. Liegt ein solcher Fall vor, muss der Arbeitgeber Adressen, Kapazitäten und Belegungszeiträume dokumentieren. Diese Pflicht bleibt bei ihm, auch wenn ein Vermieter die Räume stellt.

Wie abgerechnet wird

Gängig ist ein Preis je Zimmer und Nacht, nicht je Person. Der Personenpreis ergibt sich erst aus der Belegung: Ein Doppelzimmer für 21,40 € pro Nacht kostet bei zwei Personen 10,70 € pro Kopf. Dazu kommt fast immer eine Endreinigung, die je Wohnung und Aufenthalt anfällt, nicht je Zimmer.

Achten Sie deshalb auf den Gesamtpreis für den Mindestaufenthalt. Sieben Nächte zu 21,40 € sind 149,80 €; mit einer Endreinigung von 160,50 € liegt die Wohnung bei 310,30 €. Was den Preis sonst noch treibt, rechnet der Ratgeber Was kostet ein Monteurzimmer? durch.

Umsatzsteuer: warum sieben Prozent auf der Rechnung stehen können

Für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, gilt nach § 12 Absatz 2 Nummer 11 UStG der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, fallen nicht darunter und sind gesondert zu besteuern. Das betrifft in der Praxis WLAN, Telefon und Stellplätze.

Ob eine Beherbergung kurzfristig ist, hängt nach UStAE 4.12.9 Absatz 1 an der Absicht des Vermieters, die Räume nicht auf Dauer zu überlassen. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht; die oft zitierte Sechs-Monats-Marke folgt aus § 9 AO und UStAE 4.12.3 Absatz 2. Werden dieselben Räume wahlweise lang- oder kurzfristig angeboten, sind nach UStAE 4.12.9 Absatz 2 sämtliche Umsätze steuerpflichtig. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf pauschale Aussagen, sondern auf die Rechnung und auf Ihren Steuerberater.

Was eine Rechnung enthalten muss

Firmenkunden brauchen eine Rechnung nach § 14 Absatz 4 UStG. Darin stehen Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, eine fortlaufende Nummer, Art und Umfang der Leistung, der Leistungszeitraum sowie Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag.

Bis 250 Euro Gesamtbetrag genügen die reduzierten Angaben der Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Für Umsätze an inländische Unternehmer gilt außerdem die E-Rechnung; Papier bleibt für Umsätze bis Ende 2026 übergangsweise zulässig, ein PDF mit Zustimmung des Empfängers. Die umsatzsteuerlichen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sammelt der Ratgeber Übernachtungskosten von Monteuren.

Worauf Firmen vor der Buchung achten

Vergleichen Sie nicht den Nachtpreis, sondern die Summe für den geplanten Zeitraum einschließlich Reinigung. Klären Sie außerdem, wie viele Wohnungen Ihr Team belegt, denn davon hängt die Zahl der Endreinigungen ab.

Wichtig sind ferner Stornofristen, die Zahl der Stellplätze, die Erreichbarkeit der Einsatzstelle und die Frage, wer bei Ankunft nach Mitternacht den Schlüssel übergibt. Eine ausführliche Liste steht unter Monteurzimmer buchen: Checkliste.

Eine Monteurwohnung in Dortmund anfragen

Wir vermieten in Dortmund möblierte Zimmer und ganze Wohnungen ab sieben Nächten. Rufen Sie an unter 0231 989 43888, Mo–Fr 8–18 Uhr, schreiben Sie an info@monteurzimmerdortmund.de oder nutzen Sie das Formular unten auf der Seite. Was wir konkret anbieten, steht unter Monteurwohnungen in Dortmund.

Küchenzeile mit Kochfeld, Backofen, Mikrowelle und Kaffeemaschine am Rheinlanddamm 6

Häufige Fragen

Was ist eine Monteurwohnung genau?

Eine komplett möblierte Wohnung, die tage- oder wochenweise an Berufstätige vermietet wird, die auswärts arbeiten. Küche, Bad und Schlafräume gehören zur Wohnung, das Team wohnt unter sich. Üblich sind Mindestaufenthalte von einer Woche.

Was ist der Unterschied zu einem Monteurzimmer?

Ein Monteurzimmer ist ein einzelnes möbliertes Zimmer. Küche und Bad werden dabei häufig mit anderen Gästen geteilt. Bei einer Monteurwohnung gehört beides zur angemieteten Einheit.

Was kostet eine Monteurwohnung im Schnitt?

Die Preise hängen an Stadt, Zimmerart und Belegung. Viele Anbieter rechnen je Zimmer und Nacht ab und nennen zusätzlich eine Endreinigung je Wohnung. Ein Beispiel aus Dortmund: 21,40 € pro Doppelzimmer und Nacht, bei zwei Personen also 10,70 € pro Kopf, bei sieben Nächten Mindestaufenthalt.

Wie viele Personen dürfen in einer Wohnung wohnen?

In Nordrhein-Westfalen schreibt § 10 WohnStG NRW für Wohnungen mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche je Person vor. Für einzelne Wohnräume mit Nebenräumen zur Mitbenutzung sind es mindestens acht Quadratmeter je Person. Andere Bundesländer regeln das eigenständig.

Gilt auf Monteurwohnungen 7 Prozent Umsatzsteuer?

Für die kurzfristige Beherbergung von Fremden gilt nach § 12 Absatz 2 Nummer 11 UStG der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Was nicht unmittelbar der Vermietung dient, fällt aus dieser Begünstigung heraus und wird gesondert besteuert. Die Einstufung im Einzelfall macht der Steuerberater des Vermieters.

Ab wann gilt eine Vermietung nicht mehr als kurzfristig?

Nach UStAE 4.12.9 Absatz 1 kommt es nicht auf die tatsächliche Mietdauer an, sondern auf die Absicht des Vermieters. Eine feste Frist steht dort nicht. Die oft genannte Sechs-Monats-Marke leitet sich aus § 9 AO und UStAE 4.12.3 Absatz 2 ab.

Was muss auf der Rechnung stehen?

§ 14 Absatz 4 UStG verlangt Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Art und Umfang der Leistung, den Leistungszeitraum sowie Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Bis 250 Euro Gesamtbetrag genügen die reduzierten Angaben nach § 33 UStDV.

Muss sich ein Monteur am Unterkunftsort anmelden?

Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht gemeldet ist, muss sich anmelden, sobald der Aufenthalt drei Monate überschreitet. Wer hier bereits gemeldet ist, kommt in der Regel bis zu sechs Monate ohne Anmeldung aus. War der lange Aufenthalt allerdings von Beginn an geplant, kann die Anmeldung früher fällig werden.

Muss ein Arbeitgeber eine Unterkunft stellen?

Nicht immer. Nach Anhang Nummer 4.4 der Arbeitsstättenverordnung muss er das, wenn Sicherheit, Gesundheitsschutz oder die menschengerechte Gestaltung der Arbeit es erfordern. Stets erforderlich ist eine Unterkunft, wenn sie bei Anwerbung oder Entsendung in Aussicht gestellt wurde.

Was bringt man in eine Monteurwohnung mit?

Handtücher, Waschmittel und persönliche Dinge sind fast immer Sache des Gastes. Bettwäsche, Geschirr und Kochutensilien stellen viele Anbieter. Fragen Sie vor der Buchung nach, was genau im Preis steckt.

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