Eine möblierte Wohnung für Berufstätige auf Montage
Eine Monteurwohnung ist eine komplett möblierte Wohnung, die tage- oder wochenweise an Menschen vermietet wird, die auswärts arbeiten. Küche, Bad und Schlafräume gehören zur angemieteten Einheit, sodass ein Team unter sich wohnt, selbst kocht und Arbeitskleidung im Haus waschen kann. Üblich sind Mindestaufenthalte von einer Woche und eine Abrechnung je Zimmer und Nacht.
Damit liegt sie zwischen zwei bekannteren Formen: dem Hotelzimmer, das je Nacht abgerechnet wird und Service im Haus bietet, und der normalen Mietwohnung mit unbefristetem Vertrag und eigenen Möbeln.
Monteurzimmer, Monteurwohnung, Wohnen auf Zeit
Die Begriffe werden am Markt uneinheitlich benutzt. In der Praxis lassen sie sich an zwei Fragen unterscheiden: Gehört die Küche zur eigenen Einheit, und wie lange bleibt jemand?
| Form | Passt, wenn … | Küche und Bad | Übliche Abrechnung |
|---|---|---|---|
| Monteurzimmer | ein bis drei Leute kurz vor Ort sind | oft mit anderen geteilt | je Zimmer und Nacht |
| Monteurwohnung | ein Team ein bis mehrere Wochen bleibt | gehören zur Wohnung | je Zimmer und Nacht, Reinigung je Wohnung |
| Wohnen auf Zeit | eine Person Wochen bis Monate bleibt | gehören zur Wohnung | je Nacht oder je Monat |
| Ferienwohnung | ein Aufenthalt in die Urlaubssaison fällt | gehören zur Wohnung | je Nacht, oft mit Wochenpreis |
| Hotel oder Pension | jemand nur ein bis zwei Nächte bleibt | Bad im Zimmer, Verpflegung im Haus | je Nacht und Person |
Für die Lohnsteuer gibt es eine schärfere Trennung. Nach R 8.1 Absatz 6 der Lohnsteuer-Richtlinien ist eine Wohnung eine in sich geschlossene Einheit von Räumen, in der ein selbständiger Haushalt geführt werden kann. Vorhanden sein müssen Wasserversorgung und -entsorgung, mindestens eine küchenähnliche Kochgelegenheit und eine Toilette. Ein Wohnraum, bei dem Bad, Toilette und Küche mitbenutzt werden, ist danach eine Unterkunft. Die Unterscheidung zählt, wenn ein Arbeitgeber die Räume als Sachbezug stellt.
Was in einer Monteurwohnung typischerweise steht
Die Ausstattung ist bei seriösen Anbietern ähnlich, aber nirgends gesetzlich vorgeschrieben. Üblich sind:
- Küche mit Kochfeld, Kühlschrank, Mikrowelle, Wasserkocher, Geschirr und Kochutensilien.
- Waschmaschine, weil Arbeitskleidung nach wenigen Tagen in die Wäsche muss.
- Getrennte Einzelbetten statt Doppelbetten, dazu Schränke und ein Arbeitstisch.
- Eigenes Bad mit Dusche und WLAN in der ganzen Wohnung.
- Bettwäsche, während Handtücher meist mitzubringen sind.
Fragen Sie vor der Buchung nach dem Punkt, der für Ihre Leute zählt. Wer im Schichtbetrieb arbeitet, braucht Verdunkelung und getrennte Schlafbereiche; wer Werkzeug dabei hat, braucht einen Stellplatz.
Wie viel Platz je Person vorhanden sein muss
Zwei Regelwerke greifen ineinander. In Nordrhein-Westfalen verlangt § 10 WohnStG NRW für Wohnungen mindestens zehn Quadratmeter Wohnfläche je Person. Für einzelne Wohnräume reichen acht Quadratmeter je Person, wenn Nebenräume zur Mitbenutzung bereitstehen.
Stellt ein Arbeitgeber die Unterkunft, kommt die Technische Regel ASR A4.4 ins Spiel. Sie ist kein Gesetz, sondern eine Regel mit Vermutungswirkung: Wer sie einhält, darf davon ausgehen, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu erfüllen. Sie nennt mindestens acht Quadratmeter Nutzfläche je Bewohner, davon mindestens sechs Quadratmeter im Schlafbereich, solange höchstens sechs Bewohner einen Schlafbereich teilen. Der Wortlaut der Verordnung steht beim Bundesministerium der Justiz.
Der Begriff Gemeinschaftsunterkunft ist dabei enger, als viele annehmen. § 2 Absatz 8 der Arbeitsstättenverordnung meint damit Unterkünfte, die der Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung ein Dritter stellt und die von mehreren Beschäftigten und insgesamt mindestens vier Personen gemeinsam genutzt werden. Liegt ein solcher Fall vor, muss der Arbeitgeber Adressen, Kapazitäten und Belegungszeiträume dokumentieren. Diese Pflicht bleibt bei ihm, auch wenn ein Vermieter die Räume stellt.
Wie abgerechnet wird
Gängig ist ein Preis je Zimmer und Nacht, nicht je Person. Der Personenpreis ergibt sich erst aus der Belegung: Ein Doppelzimmer für 21,40 € pro Nacht kostet bei zwei Personen 10,70 € pro Kopf. Dazu kommt fast immer eine Endreinigung, die je Wohnung und Aufenthalt anfällt, nicht je Zimmer.
Achten Sie deshalb auf den Gesamtpreis für den Mindestaufenthalt. Sieben Nächte zu 21,40 € sind 149,80 €; mit einer Endreinigung von 160,50 € liegt die Wohnung bei 310,30 €. Was den Preis sonst noch treibt, rechnet der Ratgeber Was kostet ein Monteurzimmer? durch.
Umsatzsteuer: warum sieben Prozent auf der Rechnung stehen können
Für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, gilt nach § 12 Absatz 2 Nummer 11 UStG der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, fallen nicht darunter und sind gesondert zu besteuern. Das betrifft in der Praxis WLAN, Telefon und Stellplätze.
Ob eine Beherbergung kurzfristig ist, hängt nach UStAE 4.12.9 Absatz 1 an der Absicht des Vermieters, die Räume nicht auf Dauer zu überlassen. Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht; die oft zitierte Sechs-Monats-Marke folgt aus § 9 AO und UStAE 4.12.3 Absatz 2. Werden dieselben Räume wahlweise lang- oder kurzfristig angeboten, sind nach UStAE 4.12.9 Absatz 2 sämtliche Umsätze steuerpflichtig. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf pauschale Aussagen, sondern auf die Rechnung und auf Ihren Steuerberater.
Was eine Rechnung enthalten muss
Firmenkunden brauchen eine Rechnung nach § 14 Absatz 4 UStG. Darin stehen Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum, eine fortlaufende Nummer, Art und Umfang der Leistung, der Leistungszeitraum sowie Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag.
Bis 250 Euro Gesamtbetrag genügen die reduzierten Angaben der Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV. Für Umsätze an inländische Unternehmer gilt außerdem die E-Rechnung; Papier bleibt für Umsätze bis Ende 2026 übergangsweise zulässig, ein PDF mit Zustimmung des Empfängers. Die umsatzsteuerlichen Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sammelt der Ratgeber Übernachtungskosten von Monteuren.
Worauf Firmen vor der Buchung achten
Vergleichen Sie nicht den Nachtpreis, sondern die Summe für den geplanten Zeitraum einschließlich Reinigung. Klären Sie außerdem, wie viele Wohnungen Ihr Team belegt, denn davon hängt die Zahl der Endreinigungen ab.
Wichtig sind ferner Stornofristen, die Zahl der Stellplätze, die Erreichbarkeit der Einsatzstelle und die Frage, wer bei Ankunft nach Mitternacht den Schlüssel übergibt. Eine ausführliche Liste steht unter Monteurzimmer buchen: Checkliste.
Eine Monteurwohnung in Dortmund anfragen
Wir vermieten in Dortmund möblierte Zimmer und ganze Wohnungen ab sieben Nächten. Rufen Sie an unter 0231 989 43888, Mo–Fr 8–18 Uhr, schreiben Sie an info@monteurzimmerdortmund.de oder nutzen Sie das Formular unten auf der Seite. Was wir konkret anbieten, steht unter Monteurwohnungen in Dortmund.
